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FUNDUS Revision GmbH
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. § WPO. Ferner die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.v.m. § 57 Abs.3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers und/oder Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024