Gegenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem.§ 33 i.V. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tägigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 NR. 1 StberG. wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Steuerberatungsunternehmen - nicht jedoch an Steuerberatungsgesellschaften mbH oder AG - zu beteiligen, soweit dies vom Steuerberatungsgesetz gedeckt ist.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte und Steuerberater. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Willkommen beim Alfred Adler-Institut Mainz, Gesellschaft fuer freie Psychoanalyse e.V., Der Verein dient:
- der Verbreitung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Psychoanalyse und ihrer Anwendung
- der Anwendung tiefenpsychologisch und analytisch fundierter Methoden und Erkenntnisse in Psychotherapie und Beratung
- der Ausbildung von Psychoanalytikern nach den Richtlinien der DGIP und der DGPT
- der Weiterbildung von Ärzten zum Erwerb der Zusatzausbildung der Psychoanalyse und der Weiterbildung von Dipl.-Psychologen zur Teilnahme an der kassen- und vertragsärztlichen Versorgung entsprechend den jeweiligen Rechtsvorschriften
- der Fortbildung seiner Mitglieder und der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten im Bereich der Psychoanalyse und der Tiefenpsychologie
- der Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Supervisions- und Beratungsmöglichkeiten auch für andere Berufsgruppen, die den Bereich der Psychoanalyse und der Tiefenpsychologie betreffen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1. Beratungen von primär arbeitsmedizinischen und umweltmedizinischen Einrichtungen, Ärzten, Arztpraxen und Therapeuten, Investoren auf dem Gebiet der Medizin, Reha und der Vorsorge, Krankenhäusern, Krankenkassen, Medizingerätefirmen, Physiotherapieeinrichtungen, Rehabilitationszentren, Sanitätsbedarfsfirmen, Sport- und sportwissenschaftlichen Institutionen sowie Firmen und Personen anderer Branchen u. a. bei Fragen des Aufbaus neuer Geschäftszweige, der Auswahl und Beschaffung von Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, die Analyse von Arbeitsprozessen, der Hard- und Softwarebeschaffung bzw. deren Anwendung und Entwicklung, der Organisation, der Unternehmensführung und -verwaltung, des Finanzmanagements und der Werbung, der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen bzw. Einrichtungen, der Projektentwicklung, der Zertifizierung,
2. Arbeitsmedizinische und Betriebsärztliche Leistungen,
3. Physikalische, chemische und umwelttechnische Messungen,
4. Schulungen von Firmen, Therapieeinrichtungen und Therapeuten sowie Einzelschulungen,
5. Der Handel mit Hardware, Software, medizinischen Geräten, Medizinbedarf, pharmazeutischen und diätetischen Erzeugnissen, Nahrungsergänzungsmitteln sowie Mitteln zur Gesundheits-, Körper- und Schönheitspflege, Literatur,
6. Multimediale Gestaltungen,
7. Wissenschaftliche Dienstleitungen, Forschungsarbeiten, Marktanalysen,
8. das Kommunikationsmanagement und das Qualitätsmanagement incl. Auditierungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Entwicklung, Produktion und Handel mit technischen Komponenten.
Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken.
Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024