Die Erbringung von Ingenieurleistungen, insbesondere die Beratung bei der Planung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung von Baumaßnahmen im Hoch-, Tief- und Brückenbau sowie alle damit verbundenen Leistungen, ferner der Ex- und Import von und Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Maschinen und technischen Ausrüstungsgegenständen im Zusammenhang mit Hoch-, Tief- und Brückenbauprojekten, vor allem im südostasiatischen Bereich, mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, wie Textilien, Keramik und Genussmitteln, insbesondere aus handwerklicher und kunstgewerblicher Produktion aus Südostasien. Beratungen und Leistungen, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis oder Gestattung bedürfen, wie etwa steuerberatende und rechtsberatende Leistungen oder solche gemäß § 34 c GewO, sowie der Handel mit Waren, für die keine besondere Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich ist, werden nicht erbracht oder durchgeführt. Ebenso werden keine Baumaßnahmen ausgeführt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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