Beratung und das Zurverfügungstellen von Informationen betreffend den Vertrieb von Fonds in Deutschland an Unternehmen, die in Deutschland Fonds vertreiben wollen, außerdem die Werbung für derartige Fonds, ferner die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Homepage von FinRisk - Financial Risk Consulting und Training für Versicherungen und andere Kapitalsammelstellen: Beratung, Implementierung, Training, Beratung und Schulung Dritter in allen Fragen der finanziellen Unternehmensführung, vor allem im Management von Kapitalanlagen und von versicherungswirtschaftlichen Risiken, die Erstellung und der Verkauf von Software zur Unterstützung der finanziellen (Unternehmens-) Führung, die Vermittlung von Bank-, Beratungs- und Versicherungsdienstleistungen sowie auf eigene Rechnung der An- und Verkauf von Wertpapieren, Immobilien und Beteiligungen aller Art. Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024