Rist

die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.

Adresse: Hechtsheimer Str. 36, 55131 Mainz
Updatezeit: 11. Januar 2022 14:56
Telefon: 06131 1433293
Tags: Steuerberater
Kategorien: Unternehmen

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